Mit Einwand vom 9. Mai 2022 setzte sich der Beschwerdeführer mit dem Beweiswert des polydisziplinären Gutachtens der GA eins AG vom 20. Dezember 2021 auseinander und machte geltend, es müsse ihm jeder Beweiswert abgesprochen werden (VB 74). Vor dem Hintergrund der in E. 2. erwähnten Rechtsprechung fragt sich, ob vorliegend aussergewöhnliche Umstände auszumachen sind, welche den Beizug einer Rechtsvertretung bereits im Verwaltungsverfahren erfordern würden.