3.2. Mit Vorbescheid vom 2. Februar 2022 hielt die Beschwerdegegnerin – gestützt auf ein Gutachten, das eine andere Person betrifft – fest, die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch seien nicht erfüllt (VB 62). Mit Eingabe vom 13. März 2022 wies der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers auf diesen Fehler hin und stellte ein Gesuch um unentgeltliche anwaltliche Verbeiständung, da das falsch abgelegte Gutachten eindrücklich aufzeige, dass er dringend auf eine anwaltliche Vertretung angewiesen sei (VB 66).