"1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 3. Oktober 2022 aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren die unentgeltliche Prozessführung mit dem unterzeichneten Advokaten als unentgeltlichem Rechtsbeistand ab 3. März 2022 zu bewilligen." 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.