1.2. Am 1. Oktober 2020 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund andauernden Rückenschmerzen entlang der gesamten Wirbelsäule erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) bei der Beschwerdegegnerin an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin diverse medizinische und erwerbliche Abklärungen. Nach eingeholtem polydisziplinären Gutachten stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 2. Februar 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.