Konto des Beschwerdeführers (vgl. VB 191, S. 2 f.) für das Jahr 2014 ein Valideneinkommen von Fr. 23'887.00 an. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2012 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Nominallohnentwicklung von 2012 bis 2014 auf Fr. 66'138.00 fest. Ausgehend von diesen Vergleichseinkommen errechnete sie einen Invaliditätsgrad von 0 % (vgl. VB 269, S. 3).