Der chronische Tinnitus sei seit mindestens 2003 bekannt. Dieser führe "bis aktuell" nicht zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, was denn auch vom behandelnden Facharzt Dr. med. E., Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, Y., in dessen Bericht vom 9. August 2021 (vgl. VB 312, S. 2 f.) nicht postuliert werde. Auch den weiteren ärztlichen Berichten könnten keine (zusätzlichen) Befunde mit Einschränkung der Arbeitsfähigkeit entnommen werden. Es könne daher weiterhin auf die Beurteilung von Dr. med. B. vom 30. August 2021 abgestellt werden (VB 322, S. 2).