4.1.2. Dr. med. C. hielt in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2022 im Wesentlichen ergänzend fest, nach Lage der seit der Untersuchung durch Dr. med. B. eingegangenen medizinischen Akten gehe es dem Beschwerdeführer nach dem operativen Eingriff an der rechten Schulter sehr gut und die Schulterbeweglichkeit habe klar gesteigert werden können (vgl. hierzu die Berichte der Klinik D. vom 18. Juni [VB 321 S. 3 f.] und vom 29. Juli 2021 [VB 321 S. 1 f.]). Der chronische Tinnitus sei seit mindestens 2003 bekannt.