2. 2.1. Vorgängig ist auf Folgendes hinzuweisen: Mit durch Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2016.111 vom 9. August 2016 (VB 277) bestätigter Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. Januar 2016 (VB 269) wurde ein Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers verneint.