Mit Vorbescheid vom 6. Juni 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 21. September 2022 innert mehrfach erstreckter Frist erhobenen Einwände entschied sie schliesslich mit Verfügung vom 3. Oktober 2022 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 7. November 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "Die Verfügung der Invalidenversicherung vom 3. Oktober 2022 sei aufzuheben, und dem Beschwerdeführer sei eine Invalidenrente zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge"