1.2. Am 16. November 2020 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin) machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Insbesondere liess sie den Beschwerdeführer am 28. Juni 2021 durch ihren internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) untersuchen. Mit Vorbescheid vom 6. Juni 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.