auf das Entstehen des vorliegenden Verletzungsbild[s]" hätten (vgl. Beilage zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 28. Februar 2022). Hinsichtlich des Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs zwischen der Meniskusläsion und den degenerativen Veränderungen besteht damit ein unauflösbarer offener Widerspruch zwischen diesen beiden fachärztlichen Angaben.