Ihre Schlussfolgerung eines fehlenden Zusammenhangs zwischen der Meniskusläsion der Beschwerdeführerin und dem Ereignis vom 22. März 2021 begründet die Kreisärztin – ausgehend von der wiedergegebenen medizinischen Literatur – im Wesentlichen einzig mit dem Vorliegen einer bildgebend festgestellten leichten Varusstellung und von degenerativen Veränderungen im rechten Kniegelenk. Im Bericht von Assistenzarzt G. vom 22. März 2021 über die Röntgenuntersuchung des rechten Knies gleichen Datums werden indes "kongruente Gelenksstellungen" beschrieben (VB 13, S. 2) und im Austrittsbericht von Dr. med.