Wo die Maske nicht getragen oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden konnte, wie in Discos und Bars, waren nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen konnten (2G+). Ausserdem galt erneut eine Homeoffice-Pflicht (vgl. Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021; https://www.bag.admin.ch/bag/ de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86544.html, letztmals besucht am 20. März 2023; vgl. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Covid-19-Verord- nung besondere Lage, vom 23. Juni 2021, Stand am 20. Dezember 2021).