1.1.2. Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber im Wesentlichen vor, der Umzug habe nichts mit dem Wirtschaftlichen zu tun, sondern mit der Einhaltung der Corona Regeln. Sie sei stets zufrieden gewesen mit ihrem Standort. Der Domizilwechsel habe viele Kosten verursacht. Sie wäre nie umgezogen, wenn Corona nicht eingetroffen wäre und mit den Quadratmetern die Regeln hätten eingehalten werden können. Da dies unmöglich gewesen sei, sei sie gezwungen gewesen, den Standort zu wechseln.