6.3. Das von der Beschwerdegegnerin korrekt ermittelte Valideneinkommen für das Jahr 2020 ist auf das Jahr 2021 (und nicht 2020) aufzuindexieren (Nominallohnindex Männer, Verarbeitendes Gewerbe: ÷ 103.3 × 105.6), was zu einem solchen von Fr. 83'835.15 führt.