4.4.4. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die im estimed-Gutachten angeführten Tests (Hamilton Depressions-Skala, Mini-ICF-APP, VB 328.7 S. 33 f.) nicht durchgeführt worden seien. Abgesehen davon, dass das Gutachtensinstitut die Behauptung des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 30. August 2022 bestreitet, wird darin zu Recht ausgeführt (VB 338 S. 3 f.), dass es sich beim Hamilton-Test um eine Fremdbeurteilung handle, sodass der Beschwerdeführer dessen Durchführung kaum wahrgenommen haben kann.