Wie der Beschwerdeführer zu Recht ausführt, war demnach mit Blick auf den Tinnitus eine Indikatorenprüfung vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 8C_175/2018 vom 27. September 2018 E. 6 mit Hinweis). Die estimed-Gut- achter (u.a.) hatten Kenntnis vom Bericht des Kantonsspitals E. vom 15. Januar 2019 (VB 328.3 S. 39) und der psychiatrische Gutachter nahm denn auch eine Indikatorenprüfung vor (VB 328.7 S. 36 f. und S. 39 f.); weitere diesbezügliche Ausführungen erübrigen sich somit.