Eine weitere Kontrolle wurde nicht vereinbart (VB 334 S. 11). Weder diesem Bericht noch den Akten lassen sich Hinweise für eine organisch objektiv ausgewiesene Schädigung als Ursache für den Tinnitus entnehmen, weshalb entsprechende fachärztliche Abklärungen im Bereich Oto-Rhino-Laryngologie von vornherein entbehrlich waren. Wie der Beschwerdeführer zu Recht ausführt, war demnach mit Blick auf den Tinnitus eine Indikatorenprüfung vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 8C_175/2018 vom 27. September 2018 E. 6 mit Hinweis).