beitsfähigkeit; VB 139 S. 31). Gemäss estimed-Gutachter habe der Beschwerdeführer betrübt und belastet gewirkt bis hin zu "etwas dysthym", eine akute floride depressive Symptomatik habe sich jedoch nicht feststellen lassen und auch testpsychiatrisch hätten keine entsprechenden Hinweise bestanden (VB 328.7 S. 35), sodass nachvollziehbar ist, dass Dr. med. D. keine Dysthymie diagnostizierte (VB 328.7 S. 34).