4.2. Die Gutachter waren für die vorliegende Begutachtung fachkompetent. Sie untersuchten den Beschwerdeführer persönlich und nahmen seine Beschwerden auf. Ihre Einschätzung beruht auf den medizinischen Akten, den von ihnen erhobenen Befunden und den von ihnen veranlassten Untersuchungen (Labor: VB 382.2 S. 22 ff.). Sie ist begründet und nachvollziehbar. Somit kommt dem estimed-Gutachten vom 20. Januar 2022 grundsätzlich Beweiswert zu (vgl. E. 4.1.1.).