3. 3.1. Im Rahmen der Neuanmeldung vom 7. Dezember 2020 (VB 270) wurde der Beschwerdeführer gutachterlich internistisch, neurologisch, rheumato- logisch-orthopädisch und psychiatrisch untersucht. Der polydisziplinären Konsensbeurteilung des estimed-Gutachtens vom 20. Januar 2022 sind als Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ein postthrombotisches Syndrom links (ICD-10: I87.00) und eine chronisch-venöse Insuffizienz links (ICD-10: I87.20) zu entnehmen (VB 328.2 S. 10 f.). In den neurologischen, rheumatologisch-orthopädischen und psychiatrischen Untersuchungen wurden keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit erhoben.