2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 13. Dezember 2022 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. Dezember 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Mit Schreiben vom 18. Januar 2023 verzichtete diese auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: