2. 2.1. Am 2. November 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht und beantragte: "1. Die Verfügung vom 3. Oktober 2022 sei aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 3. Oktober 2022 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin."