1.4. Am 7. Dezember 2020 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der estimed AG (estimed) vom 20. Januar 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 24. März 2022 in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Im Vorbescheidverfahren wurden die vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Berichte den Gutachtern und dem RAD zu Stellungnahmen vorgelegt. Am 3. Oktober 2022 verfügte die Beschwerdegegnerin wie im Vorbescheid angekündigt. -3-