1.3. Am 31. November (recte: Oktober) 2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Eingliederungsmassnahmen. Nachdem er sich am 10. November 2018 mit den Feststellungen des ABI-Gutachtens einverstanden erklärt hatte, begannen am 14. Januar 2019 weitere berufliche Massnahmen, die durch die ab April 2020 geltend gemachte vollständige Arbeitsunfähigkeit ein Ende fanden.