gut, hob die Verfügung auf und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen an. 1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung des Beschwerdeführers. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) vom 15. Januar 2018 und eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 2. Februar 2018 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. September 2018 eine befristete Rente zu (Dreiviertelsrente ab 1. Mai 2014, ganze Rente vom 1. August bis 30. November 2014).