Dies gilt umso mehr unter Berücksichtigung der seit Jahren bestehenden angespannten finanziellen Lage, in welcher sich die Beschwerdeführerin und ihre Familie befanden bzw. befinden. So erkannte bereits der behandelnde Neurologe in seinem Bericht vom 16. September 2009: "Hätte die Pat. keine gesundheitlichen Beschwerden gehabt, hätte sie voll arbeiten müssen, weil die Familie in finanzieller Knappheit lebt und ihre Söhne nicht mehr von der Pat. betreut werden müssen. Die Söhne sind seit langem selbstständig. Man muss sich um sie nicht mehr kümmern. Daher sollte die Pat. versicherungsrechtlich als Raumpflegerin mit 100%igem Pensum betrachtet werden" (VB 68 S. 25).