7.4.3. Die Beschwerdeführerin kam im Jahr 1992 in die Schweiz (VB 9.2 S. 9). Im April 1994 kam ihr erstes Kind zur Welt, im August 1996 folgte das zweite (VB 9.2 S. 8). Im Juli 2002 – als die Kinder acht und knapp sechs Jahre alt waren – nahm die Beschwerdeführerin nach Lage der Akten erstmals eine Erwerbstätigkeit auf, welche bis Ende 2003 einen Umfang von 39 % erreichte (VB 28 S. 2). Zum ersten Mal brachte die Beschwerdeführerin eine hypothetische volle Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall im Rahmen der Haushaltsabklärung vom 15. September 2010 vor (VB 66 S. 3) – die Kinder waren da bereits 16 und 14 Jahre alt.