Entsprechende Schwankungen im Ausmass der rezidivierenden depressiven Störung sind derweil aktenkundig und waren auch den asim-Gutachtern bzw. der psychiatrischen Gutachterin Dr. med. D. bekannt. So sind diese nicht nur der gutachterlichen Zusammenfassung der Krankheitsentwicklung zu entnehmen (VB 286 S. 7 ff.; S. 11 f.; S. 15 f.), sondern werden im Gutachten auch explizit erwähnt (VB 286 S. 11: "Von Schwankungen des Ausprägungsgrades der depressiven Störung kann ausgegangen werden", "im Rahmen der fluktuierenden depressiven Symptome"; S. 12: "Am ehesten kann von einem schwankenden Verlauf der depressiven Symptomatik […] ausgegangen werden.").