5.1.2. Die Gutachterin Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, stellte bei der Beschwerdeführerin im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung vom 5. November 2020 als Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eine chronische Schmerzverarbeitungsstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) sowie eine "[r]ezidivierende depressive Episode [recte: Störung], gegenwärtig leichtgradige Episode" fest (ICD-10: F33.0; VB 286 S. 76). Gestützt auf diese Diagnosen attestierte sie der Beschwerdeführerin sowohl in angestammter wie auch angepasster Tätigkeit eine 70%ige Arbeitsfähigkeit ab dem Zeitpunkt der Begutachtung (VB 286 S. 78 f.).