Es werde, wie im psychiatrischen Gutachten vom 6. April 2010, eine Arbeitsunfähigkeit von 30 % attestiert, wobei neu zusätzlich zur damals diagnostizierten leichten depressiven Episode eine chronische Schmerzstörung diagnostiziert worden sei, mit welchem sich die psychiatrische Teilgutachterin nicht auseinandergesetzt habe. Die 30%ige Arbeits- unfähigkeits-Einschätzung der psychiatrischen asim-Gutachterin sei unbegründet und folglich nicht nachvollziehbar (Beschwerde, Ziff. 21 f.).