3. Unter o/e- Kostenfolge (zzgl. MWST von 7.7%) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Dezember 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.