8.3. Die nachträglich eingereichten Unterlagen widersprechen des Weiteren den unmittelbar nach Unfall getätigten Angaben sowie den damals eingereichten Unterlagen. Während das am 10. März 2020 eingereichte Lohnblatt für die Monate Januar und Februar 2020 einen Lohn von Fr. 4'000.00 ausgewiesen hat (VB 69 S. 2), wies das am 28. Januar 2022 eingereichte Lohnblatt 2020 für die Monate Januar sowie Juni–November einen Lohn von Fr. 7'040.00 aus (VB 97 S. 5). Wie die niedrigeren Löhne der übrigen Monate zustande gekommen sind, lässt sich den Unterlagen nicht entneh- -9-