7.4. Dem Revisionsbericht der Beschwerdegegnerin vom 12. Mai 2022 betreffend "Beurteilung Lohnzahlungen A." liegen die von der D. GmbH am 23. April 2022 eingereichten Akten zur "Revision 2018.2020" zugrunde. Aus dem Revisionsbericht geht hervor, dass die Lohnzahlungen an den Beschwerdeführer lediglich buchhalterisch verbucht worden seien. Es werde jeweils im Nachgang verbucht; Belege, dass der Lohn ausbezahlt worden sei resp. in welcher Höhe, lägen keine vor. Auf dem Bankkonto seien immer wieder Barabhebungen getätigt worden, der Verwendungszweck sei jedoch nicht ersichtlich.