Fr. 7'040.00 festhielten, für den Zeitraum vom 16. März–31. Mai 2020 einen Monatslohnansatz in der Höhe von Fr. 4'150.00 sowie einen Krankheitsabzug von 80 % (VB 134 f.). 7.2. Mit Telefonat vom 17. November 2021 sowie 25. November 2021 teilte die C. GmbH mit, sie sei seit ungefähr Mitte 2020 neu für die B. GmbH als Treuhänderin zuständig, wobei ihr aufgefallen sei, dass die Lohnangaben des Beschwerdeführers nicht korrekt gemeldet worden seien. Dieser beziehe seit 2019 einen Monatslohn in der Höhe von Fr. 7'000.00. bzw. Fr. 7'040.00, weshalb das Taggeld zu erhöhen sei (VB 73; 77). Die Beschwerdegegnerin holte in Folge diverse Unterlagen ein.