gefundene Lohnerhöhung sprächen (VB 136). 5.2. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, dem Arbeitsvertrag vom 2. Dezember 2019, dem Lohnblatt 2020, dem Lohnausweis 2020, der definitiven Steuerveranlagung 2020 sowie der Lohnmeldung 2020 SVA Aargau könne entnommen werden, dass das Monatsgehalt vor dem Unfall Fr. 7'040.00 betragen habe. Dass der fragliche Lohn "tatsächlich" ausbezahlt worden sei, sei grundsätzlich nicht notwendig, entscheidend sei die -5-