1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Einspracheentscheid vom 30. September 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 169) zu Recht Taggeldleistungen in der Höhe von Fr. 121.00 pro Kalendertag auf der Basis eines monatlichen Bruttolohns von Fr. 4'000.00 ausgerichtet hat.