Mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ein Taggeld von Fr. 121.00 zu. Mit Telefonaten vom 17. November 2021 und vom 25. November 2021 teilte die C. GmbH der Beschwerdegegnerin mit, der monatliche Bruttolohn des Beschwerdeführers habe vor dem Unfall Fr. 7'040.00 betragen, weshalb der Taggeldansatz zu erhöhen sei. Nach diversen Abklärungen hielt die Beschwerdegegnerin am bisherigen Taggeldansatz, ausgehend von einem Bruttolohn von Fr. 4'000.00, fest und lehnte eine Erhöhung mit Verfügung vom 10. Juni 2022 ab. Die dagegen erhobene Einsprache vom 20. Juni 2022 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 30. September 2022 ab.