1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer ist als Transporteur bei der B. GmbH angestellt und bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 28. November 2020 fiel er von einer leicht erhöhten Hebebühne und zog sich dabei Verletzungen zu. Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ein Taggeld von Fr. 121.00 zu.