Im Bereich der Vergütung der Kosten dieses vorübergehenden Heimaufenthalts bis zum Wechsel auf die Heimberechnung lag eine Leistungslücke vor (Urteil des Bundesgerichts 9C_32/2022 vom 19. Juni 2023 E. 4.3.3). Entsprechend äusserte sich auch der Bundesrat, dass vorübergehende Heimaufenthalte neu in die Liste der zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten aufgenommen würden, damit bei Versicherten, die sich lediglich zeitlich begrenzt in einem Heim oder Spital aufhalten, die EL-Berech- nung für zu Hause lebende Personen beibehalten werden könne (Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleis-