3390.01 WEL) ab diesem Zeitpunkt. Im Bereich der Vergütung der Kosten dieses vorübergehenden Heimaufenthalts bis zum Wechsel auf die Heimberechnung lag eine Leistungslücke vor (Urteil des Bundesgerichts 9C_32/2022 vom 19. Juni 2023 E. 4.3.3).