6.2. Gemäss Art. 3 Abs. 1 ELG bestehen die Ergänzungsleistungen neben der jährlichen Ergänzungsleistung auch aus der Vergütung von Krankheitsund Behinderungskosten. 6.3. 6.3.1. In der bis Ende 2020 in Kraft gestandenen Fassung des ELG bestand rechtsprechungsgemäss keine Möglichkeit, vorübergehende Heimkosten als Krankheitskosten anzuerkennen (Urteil des Bundesgerichts 9C_32/2022 vom 19. Juni 2023 E. 4.3.3 mit Hinweis auf BGE 147 V 312 E. 6.1 S. 317 f.).