Indes decken auch die vorliegend involvierten Heime offenkundig unterschiedliche Bedürfnisse der Bewohnenden ab. Das Bundesgericht hat dazu jüngst erwogen, dass damit die Situation im Zusammenhang mit dem Übertritt vom Wohnheim in das Pflegeheim hinsichtlich eines unvermeidbaren "doppelten Wohnbedarfs" grundsätzlich vergleichbar scheine mit jener eines zu Hause wohnenden EL-Bezügers, der sich zunächst vorübergehend in ein Pflegeheim begibt und erst später für einen dauernden Aufenthalt entscheidet. Indessen seien auch erhebliche Unterschiede, insbesondere in der Höhe der (maximalen) Wohnkosten zu Hause resp.