11 Abs. 2 ELG beispielweise wird demgegenüber in der deutschen Fassung von "in Heimen oder Spitälern lebende[n] Personen" gesprochen, was eine bewusste Verwendung des Pronomens einem im Sinne einer restriktiven Einschränkung in zahlenmässiger Hinsicht nahelegen könnte. Die französische und italienische Fassung verwenden jedoch auch dort die in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 -7-