" 3390.01 Solange die Rückkehr nach Hause noch möglich ist, und die Wohnung beibehalten wird, sind der Mietzins und die damit zusammenhängenden Nebenkosten für die Wohnung gemäss den Bestimmungen von Kapitel 3.2.3 während maximal eines Jahres als zusätzliche Ausgabe zu berücksichtigen.