2.3. Das vorliegende Verfahren wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. März 2023 bis zum Vorliegen des Urteils des Bundesgerichts im Verfahren 9C_32/2022 sistiert. Nachdem dieses Urteil am 19. Juni 2023 ergangen war, wurde die Sistierung des Verfahrens mit Verfügung vom 17. Juli 2023 aufgehoben. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Kosten des Wohnplatzes in der C. vom 14. März bis 18. Juli 2021 mit Einspracheentscheid vom 29. September 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 93 ff.) zu Recht nicht als anrechenbare Ausgaben in der EL-Berechnung berücksichtigte. -3-