4.2.2. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er habe am 26. Juli 2022 einen Vorstellungstermin in R. wahrgenommen, anlässlich dessen man ihm angeboten habe, am 2. Oktober 2022 eine Baustelle zu besichtigen und sogar sofort anzufangen zu arbeiten. Er sei dann in R. in ein Hotel gegangen und habe vor Ort begonnen, eine Wohnmöglichkeit ab dem Zeitpunkt der Anstellung zu suchen. Am 29. September 2022 habe er endlich die Zusage für ein Zimmer erhalten. Daraufhin sei er sofort nach Hause gereist, um sich noch für die Baustellenbesichtigung vom 2. Oktober 2022 vorzubereiten. Deshalb habe er die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig einreichen können.