Die eingeforderten Dokumente müssten bis am "5. des Folgemonats" eingetroffen sein. Bei Nichtbefolgen der Weisung werde geprüft, ob die Taggeldleistungen gekürzt werden müssten (VB 92). 4.2. 4.2.1. Es steht unbestritten fest, dass der Beschwerdeführer das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" für den Monat Juli 2022 unvollständig ausgefüllt sowie die verlangten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hat und damit der Weisung vom 26. Juli 2022 nicht nachgekommen ist. Zu prüfen ist demnach einzig, ob der Beschwerdeführer einen entschuldbaren Grund (beispielsweise Krankheit oder Unfall) vorbringen kann.