4. 4.1. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer anlässlich des telefonischen Beratungsgesprächs mit der zuständigen RAV-Beraterin vom 5. Mai 2022 aufgefordert wurde, das Formular betreffend die persönlichen Arbeitsbemühungen korrekt einzureichen (vgl. VB II S. 4 f. [Prozessorientiertes Beratungsprotokoll]). Mit schriftlicher Weisung vom 26. Juli 2022 wurde der Beschwerdeführer angewiesen, ab dem Monat Juli die Bewerbungsschreiben und schriftlichen Antworten der Arbeitgebenden einzureichen sowie das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" vollständig auszufüllen. Die eingeforderten Dokumente müssten bis am "5. des Folgemonats" eingetroffen sein.