Deutliche Knorpelausdünnung am medialen Femurcondylus, über 50 % der Knorpeldicke. Knorpelausdünnung auch tibialseitig um etwa die Hälfte, jeweils ohne subchondrales Knochenmarködem, lediglich leichtes Knochenmarködem im Bereich der posteromedialen Tibiarandosteophyten und dort auch entsprechende posteromediale Kapselreizung […]" (VB II 150 S. 3). 4.4.2. Die Beschwerdegegnerin hielt in ihrem Einspracheentscheid diesbezüglich fest, ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den Kniebeschwerden und den Unfällen vom 19. Mai und 2. September 2013 sei nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (VB I 414 S. 4).